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7.500 Euro bekam ein Junge bekam nach einer Operation an der Vorhaut vom Landgericht Osnabrück als Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Operation überhaupt nicht notwendig war. Vor Gericht stellte sich zudem heraus, dass die OP von einem Studenten durchgeführt wurde.Wegen des Verdachts auf Phimose (Vorhautverengung) wurde... |
Die im muslimischen Lebens- und Kulturkreis übliche Beschneidung von Jungen stellt ohne wirksame Einwilligung in die Vornahme des ärztlichen Eingriffs eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und rechtswidrige Körperverletzung dar, die ein Schmerzensgeld rechtfertigen kann. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt... |
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| Landgericht Frankenthal zur Haftung ritueller "Beschneider" |
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In dem Rechsstreit
4 O 11/02
wegen Schmerzensgeld
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) durch XXX, XXX und XXX auf die mündliche Verhandlung vom 15.06.2004
für Recht erkannt:
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger macht gegen den Beklagten Ansprüche aus einer fehlerhaften rituellen Beschneidung geltend. Er fordert von dem Beklagten ein Schmerzensgeld, wobei er einen Betrag von mindestens 15.338,75 Euro (30.000,-- DM) für angemessen hält, und die Rückzahlung der geleisteten Vergütung in Höhe von 25565 Euro (500,-- DM).
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